Erkläre die Unverfallbarkeit betriebliche Altersversorgung?

Antwort

Die Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersversorgung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen einen unverlierbaren Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagten Altersversorgungsleistungen erwirbt. Diese Bedingungen sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Es gibt zwei Hauptkriterien für die Unverfallbarkeit: 1. **Dauer der Betriebszugehörigkeit**: Der Arbeitnehmer muss mindestens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt gewesen sein. 2. **Mindestalter**: Der Arbeitnehmer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, bleibt der Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, bevor er in Rente geht. Das bedeutet, dass die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Ansprüche nicht verloren gehen. Weitere Informationen dazu können im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nachgelesen werden: [Betriebsrentengesetz (BetrAVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/)

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