Unterschiede zwischen Blankobürgschaft, Ausfallbürgschaft, gesamtschuldnerischer Bürgschaft, Zessionsbürgschaft und selbstschuldnerischer Bürgschaft.

Antwort vom

- **Blankobürgschaft**: - Keine spezifische Höhe oder Bedingungen im Vertrag festgelegt. - Bürge haftet unabhängig von der Höhe der Forderung. - **Ausfallbürgschaft**: - Bürge haftet nur, wenn der Hauptschuldner ausfällt. - Der Gläubiger muss zuerst versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. - **Gesamtschuldnerische Bürgschaft**: - Mehrere Bürgen haften gemeinsam für die gesamte Schuld. - Gläubiger kann sich an jeden Bürgen wenden, um die gesamte Forderung einzutreiben. - **Zessionsbürgschaft**: - Bürge verpflichtet sich, die Forderung an einen Dritten abzutreten. - Der Bürge tritt die Ansprüche an den Gläubiger ab, falls der Hauptschuldner nicht zahlt. - **Selbstschuldnerische Bürgschaft**: - Bürge haftet sofort und ohne vorherige Inanspruchnahme des Hauptschuldners. - Gläubiger kann direkt beim Bürgen die Forderung geltend machen.

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