Das Einlagengeschäft, Kreditgeschäft und Diskontgeschäft sind zentrale Bereiche im Bankwesen, die in ihrer Funktion und ihrem Zweck unterscheiden: 1. **Einlagengeschäft**: Hierbei handelt es sich um die Annah von Einlagen von Kunden, wie z.B. Spar- und Girokonten. Banken bieten Zinsen auf diese Einlagen an und nutzen die Gelder, um Kredite zu vergeben. Das Einlagengeschäft ist somit eine wichtige Quelle für die Liquidität der Bank. 2. **Kreditgeschäft**: Im Kreditgeschäft gewährt die Bank Kredite an Privatpersonen, Unternehmen oder andere Institutionen. Die Bank erhält dafür Zinsen, die in der Regel höher sind als die Zinsen, die sie auf Einlagen zahlt. Das Kreditgeschäft ist entscheidend für die Finanzierung von Investitionen und Konsum. 3. **Diskontgeschäft**: Dieses Geschäft bezieht sich auf den Ankauf von Wechseln oder anderen kurzfristigen Forderungen zu einem Preis, der unter dem Nennwert liegt. Die Differenz zwischen dem Nennwert und dem Kaufpreis stellt den Gewinn der Bank dar. Das Diskontgeschäft ist eine Form der kurzfristigen Finanzierung und wird häufig von Unternehmen genutzt, um Liquidität zu erhalten. Zusammengefasst: Das Einlagengeschäft bezieht sich auf die Annahme von Einlagen, das Kreditgeschäft auf die Vergabe von Krediten und das Diskontgeschäft auf den Ankauf von kurzfristigen Forderungen.