In der öffentlichen Verwaltung gibt es zwei unterschiedliche Buchführungssysteme: die Kameralistik und die Doppik. Hier sind die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Haushaltsübertragungen: 1. **Kameralistik**: - **Einjahresprinzip**: In der Kameralistik gilt das Einjahresprinzip, was bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben nur innerhalb eines Haushaltsjahres berücksichtigt werden. Nicht verbrauchte Mittel verfallen am Ende des Jahres und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. - **Übertragbarkeit**: Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen bestimmte Mittel durch gesetzliche Regelungen oder Beschlüsse in das nächste Jahr übertragen werden können. Diese Übertragungen sind jedoch eher die Ausnahme als die Regel. 2. **Doppik**: - **Periodenübergreifende Betrachtung**: Die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) ermöglicht eine periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben. Das bedeutet, dass Mittel, die in einem Jahr nicht verbraucht wurden, in das nächste Jahr übertragen werden können. - **Rückstellungen und Abgrenzungen**: In der Doppik werden Rückstellungen und Abgrenzungen gebildet, um zukünftige Ausgaben oder Einnahmen periodengerecht zuzuordnen. Dies ermöglicht eine genauere und realistischere Darstellung der finanziellen Lage. Zusammengefasst: In der Kameralistik verfallen nicht verbrauchte Mittel in der Regel am Jahresende, während in der Doppik eine Übertragung ins nächste Jahr möglich ist, was eine flexiblere und realistischere Finanzplanung ermöglicht.