Unterschied zwischen Ausfall- und selbstschuldnerischer Bürgschaft?

Antwort

Der Unterschied zwischen einer Ausfallbürgschaft und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft liegt in der Art und Weise, wie der Bürge für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners haftet. 1. **Ausfallbürgschaft**: Bei einer Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst, wenn der Hauptschuldner in Verzug ist und der Gläubiger erfolglos versucht hat, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Das bedeutet, dass der Gläubiger zuerst alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, um die Zahlung vom Hauptschuldner zu erhalten, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen kann. 2. **Selbstschuldnerische Bürgschaft**: Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen kann der Gläubiger sofort den Bürgen in Anspruch nehmen, ohne vorher den Hauptschuldner in Verzug setzen oder versuchen zu müssen, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Der Bürge verpflichtet sich also, die Schuld des Hauptschuldners direkt zu begleichen, sobald der Gläubiger dies verlangt. Zusammengefasst: Die Ausfallbürgschaft bietet dem Bürgen einen gewissen Schutz, da er erst nach erfolgloser Einforderung beim Hauptschuldner haftet, während die selbstschuldnerische Bürgschaft eine sofortige Haftung des Bürgen ermöglicht.

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