Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das... [mehr]
Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind zwei wichtige Kategorien in der Bilanz eines Unternehmens, die sich in ihrer Funktion und Dauerhaftigkeit unterscheiden. **Anlagevermögen** umfasst Vermögenswerte, die dem Unternehmen langfristig dienen. Dazu gehören beispielsweise: - Immobilien - Maschinen und Anlagen - Fahrzeuge - Patente und Lizenzen Diese Vermögenswerte sind in der Regel für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr im Unternehmen und werden über die Zeit abgeschrieben. **Umlaufvermögen** hingegen umfasst Vermögenswerte, die kurzfristig im Unternehmen verbleiben und innerhalb eines Jahres in liquide Mittel umgewandelt werden können. Dazu zählen: - Vorräte (z.B. Rohstoffe, fertige Erzeugnisse) - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Zahlungsmittel und Bankguthaben Der Hauptunterschied liegt also in der Dauer der Nutzung: Anlagevermögen ist langfristig, während Umlaufvermögen kurzfristig ist.
Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das... [mehr]
Ja, du kannst grundsätzlich die Bilanz einer GmbH selbst erstellen, sofern du über das notwendige Fachwissen im Rechnungswesen und Handelsrecht verfügst. Die Bilanz einer GmbH muss den... [mehr]
Ja, das Stammkapital einer GmbH steht immer in der Bilanz – und zwar auf der Passivseite unter dem Eigenkapital, unabhängig davon, ob das Geld bereits ausgegeben wurde oder nicht. Das Stam... [mehr]
Ein Schema für die Erstellung einer GmbH-Bilanz orientiert sich am Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere an § 266 HGB. Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptbereiche: **Aktiva** (Vermög... [mehr]