Stellt der kalkulatorische Unternehmerlohn eines Einzelunternehmers Anderskosten dar?
Antwort
Richtig. Der kalkulatorische Unternehmerlohn eines Einzelunternehmers wird als Anderskosten betrachtet, da nicht in der Finanzbuchhaltung erfasst wird, aber für die Kostenrechnung und die Ermittlung des Betriebsergebnisses von Bedeutung ist.