Unter 20.000 € immer Tageskurs?

Antwort vom

In Deutschland gilt die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Wenn der Umsatz eines Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, kann das Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass es keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Die Abkürzung "TK" ist in diesem Zusammenhang nicht eindeutig. Falls "TK" für "Teilkostenrechnung" oder einen anderen Begriff steht, wäre eine genauere Erklärung notwendig.

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