Ist bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH die Prüfung der Schlussbilanz durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich?

Antwort

Ja, im Rahmen der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist die Prüfung der Schlussbilanz durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich. Dies ist gemäß § 9 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) vorgeschrieben. Die Schlussbilanz muss den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechen und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanz sicherzustellen.

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