Ja, im Rahmen der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist die Prüfung der Schlussbilanz durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich. Dies ist gemäß § 9 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) vorgeschrieben. Die Schlussbilanz muss den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechen und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanz sicherzustellen.