Ja, bei einem transitorischen Passivum (auch als passive Rechnungsabgrenzungsposten bezeichnet) erfolgt die Einnahme vor dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres, während der Ertrag nach dem Abschlussstichtag realisiert wird. Das bedeutet, dass das Unternehmen bereits eine Zahlung erhalten hat, die jedoch erst im nächsten Geschäftsjahr als Ertrag verbucht wird.