Ja, bei einem transitorischen Aktivum erfolgt der Aufwand vor dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, während die zugehörige Ausgabe nach dem Abschlussstichtag liegt. Transitorische Aktiva werden in der Bilanz als Vermögenswerte erfasst, um sicherzustellen, dass die Aufwendungen periodengerecht abgegrenzt werden. Ein typisches Beispiel ist die im Voraus bezahlte Miete, die für das nächste Geschäftsjahr gilt.