Ja, eine Tantieme kann zeitanteilig gekürzt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tantiemevertrag oder in einer Betriebsvereinbarung so festgelegt ist. Eine zeitanteilige Kürzung der Tantieme erfolgt in der Regel, wenn der Arbeitnehmer nicht das gesamte Geschäftsjahr im Unternehmen tätig war, beispielsweise bei Eintritt oder Austritt während des Jahres. Die genaue Berechnung und die Bedingungen für eine solche Kürzung sollten im jeweiligen Vertrag klar definiert sein.