Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das... [mehr]
Stille Reserven sind Vermögenswerte, die in der Bilanz eines Unternehmens nicht oder nur unzureichendiesen sind, obwohl sie einen höheren Wert haben als in der Bilanz angegeben. Diese Reserven entstehen häufig durch die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Marktwert von Vermögenswerten. Es gibt verschiedene Arten, wie stille Reserven entstehen können: 1. **Unterbewertung von Vermögenswerten**: Wenn Vermögenswerte, wie Immobilien oder Maschinen, in der Bilanz zu einem niedrigeren Wert angesetzt werden, als sie tatsächlich wert sind. Dies kann durch Abschreibungen oder konservative Bewertungsmethoden geschehen. 2. **Nicht bilanzierte Vermögenswerte**: Bestimmte Vermögenswerte, wie Markenwerte oder Kundenbeziehungen, werden möglicherweise nicht in der Bilanz erfasst, obwohl sie einen signifikanten Wert haben. 3. **Marktwertsteigerungen**: Wenn der Marktwert von Vermögenswerten steigt, aber diese Wertsteigerungen nicht in der Bilanz reflektiert werden, entstehen stille Reserven. Stille Reserven sind für Unternehmen von Bedeutung, da sie die finanzielle Stabilität und die tatsächliche Vermögenslage besser widerspiegeln können, als es die Bilanz auf den ersten Blick zeigt.
Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das... [mehr]
Ja, du kannst grundsätzlich die Bilanz einer GmbH selbst erstellen, sofern du über das notwendige Fachwissen im Rechnungswesen und Handelsrecht verfügst. Die Bilanz einer GmbH muss den... [mehr]
Ja, das Stammkapital einer GmbH steht immer in der Bilanz – und zwar auf der Passivseite unter dem Eigenkapital, unabhängig davon, ob das Geld bereits ausgegeben wurde oder nicht. Das Stam... [mehr]
Ein Schema für die Erstellung einer GmbH-Bilanz orientiert sich am Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere an § 266 HGB. Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptbereiche: **Aktiva** (Vermög... [mehr]