Ja, die Steuerlast im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) kann grundsätzlich als das Produkt aus dem geschaffenen Mehrwert und dem Umsatzsteuersatz berechnet werden. Der geschaffene Mehrwert ist dabei die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Vorleistungen (Einkaufspreis der Waren oder Dienstleistungen). Die Formel lautet also: \[ \text{Steuerlast} = \text{geschaffener Mehrwert} \times \text{Umsatzsteuersatz} \] Beispiel: Wenn ein Unternehmen ein Produkt für 100 Euro einkauft und es für 150 Euro verkauft, beträgt der geschaffene Mehrwert 50 Euro. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % wäre die Steuerlast: \[ 50 \, \text{Euro} \times 0{,}19 = 9{,}50 \, \text{Euro} \] Weitere Informationen zur Umsatzsteuer findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF - Umsatzsteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/umsatzsteuer.html).