Eine Steuerbescheinigung von der Bank weist in der Regel die folgenden Beträge aus: - **Bruttoertrag** (z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen) - **Einbehaltene Kapitalertragsteuer** - **Einbehaltener Solidaritätszuschlag** - **Einbehaltene Kirchensteuer** (falls zutreffend) **Um auf den reinen Kapitalgewinn zu kommen**, musst du nur den Bruttoertrag betrachten. Das ist der Betrag, den du tatsächlich als Gewinn aus Kapitalanlagen erzielt hast, **bevor** Steuern abgezogen wurden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag sind bereits von der Bank an das Finanzamt abgeführt worden. Sie mindern zwar deinen Auszahlungsbetrag, aber **der Kapitalgewinn ist der Bruttobetrag**. **Zusammengefasst:** Du musst von der Steuerbescheinigung **nichts mehr abziehen**, um den reinen Kapitalgewinn zu ermitteln. Der Bruttobetrag ist dein Kapitalgewinn, die Steuern sind separat ausgewiesen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Bundesbank](https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/finanzlexikon/kapitalertragsteuer-601852) oder auf den Seiten deiner Bank.