Muss man bei der Steuerbescheinigung der Bank Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abziehen, um den reinen Kapitalgewinn zu erhalten?

Antwort

Eine Steuerbescheinigung von der Bank weist in der Regel die folgenden Beträge aus: - **Bruttoertrag** (z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen) - **Einbehaltene Kapitalertragsteuer** - **Einbehaltener Solidaritätszuschlag** - **Einbehaltene Kirchensteuer** (falls zutreffend) **Um auf den reinen Kapitalgewinn zu kommen**, musst du nur den Bruttoertrag betrachten. Das ist der Betrag, den du tatsächlich als Gewinn aus Kapitalanlagen erzielt hast, **bevor** Steuern abgezogen wurden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag sind bereits von der Bank an das Finanzamt abgeführt worden. Sie mindern zwar deinen Auszahlungsbetrag, aber **der Kapitalgewinn ist der Bruttobetrag**. **Zusammengefasst:** Du musst von der Steuerbescheinigung **nichts mehr abziehen**, um den reinen Kapitalgewinn zu ermitteln. Der Bruttobetrag ist dein Kapitalgewinn, die Steuern sind separat ausgewiesen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Bundesbank](https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/finanzlexikon/kapitalertragsteuer-601852) oder auf den Seiten deiner Bank.

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