In Rheinland-Pfalz gibt es kein allgemeines Sterbegeld für Beamte. Stattdessen können Hinterbliebene von verstorbenen Beamten Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben, die je nach Dienstgrad und Dienstzeit unterschiedlich ausfallen kann. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem Personalrat zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.