Stelleneinzelkosten sind Kosten, die direkt einer bestimmten Kostenstelle zugeordnet werden können. Sie setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen: 1. **Personalkosten**: Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, die direkt in der Kostenstelle arbeiten. 2. **Materialkosten**: Kosten für Materialien, die direkt in der Kostenstelle verbraucht werden. 3. **Betriebsmittelkosten**: Kosten für Maschinen und Anlagen, die direkt in der Kostenstelle genutzt werden. 4. **Dienstleistungskosten**: Kosten für externe Dienstleistungen, die direkt der Kostenstelle zugeordnet werden können. 5. **Energiekosten**: Kosten für Energie (z.B. Strom, Gas), die direkt in der Kostenstelle verbraucht wird. Diese Kostenarten werden direkt der jeweiligen Kostenstelle zugerechnet, ohne dass eine Verteilung oder Umlage notwendig ist.