Ein Nachtragshaushaltsplan muss sich im Stadium der Verabschiedung durch das Parlament befinden, um eine Verringerung der Bezugsansätze im Rahmen des Finanzierungsausgleichsgeses wirksam zu machen. Das bedeutet, dass der Nachtragshaushaltsplan zunächst von der Regierung eingebracht und dann vom Parlament genehmigt werden muss. Erst nach dieser Genehmigung können die Änderungen, einschließlich der Verringerung der Bezugsansätze, rechtlich wirksam werden.