Ja, schriftliche Nachweise können auch Kontonachweise oder Screenshots von Kontonachweisen umfassen. Wichtig ist, dass die Informationen klar und nachvollziehbar sind und die erforderlichen Details wie Kontoinhaber, Kontonummer und Transaktionen enthalten. In vielen Fällen werden solche Nachweise als ausreichend angesehen, solange sie die geforderten Kriterien erfüllen.