Seit wann erhebt Wettstar Wettsteuer auf Einsätze?
Antwort vomBei Wettstar wird die Wettsteuer auf Einsätze nicht als eigene neue Sonderregel von Wettstar eingeführt, sondern sie ist Teil der gesetzlichen Rennwettsteuer in Deutschland. In den Wettbestimmungen von Wettstar steht, dass von den Wetteinsätzen vor der Gewinnberechnung die „Rennwettsteuer“ einbehalten wird. ([cdn.wettstar.de](https://cdn.wettstar.de/content/upload/Wettbestimmungen_DE_EN/Wettbestimmungen_Februar_2025.pdf)) Der entscheidende gesetzliche Hintergrund: Die deutsche Wettsteuer auf Sport- und Pferdewetten in Höhe von 5 % gilt seit dem 1. Juli 2012. Seitdem ist sie grundsätzlich auf Wetteinsätze relevant; Anbieter regeln nur unterschiedlich, ob sie diese selbst tragen oder an Kunden weitergeben. Die aktuelle Wettstar-Regelung verweist darauf, dass die Steuer von den Einsätzen bzw. dem Wettpool abgezogen wird. ([cdn.wettstar.de](https://cdn.wettstar.de/content/upload/Wettbestimmungen_DE_EN/Wettbestimmungen_Februar_2025.pdf)) Wettstar selbst formuliert in den veröffentlichten Wettbestimmungen (Stand Februar 2025), dass bei der Gewinnerrechnung vom Gesamtbetrag der Einsätze die Rennwettsteuer und genehmigte Abzüge einbehalten werden. ([cdn.wettstar.de](https://cdn.wettstar.de/content/upload/Wettbestimmungen_DE_EN/Wettbestimmungen_Februar_2025.pdf)) Wettstar: https://www.wettstar.de