Ja, das ist korrekt. Wenn die Gemeindeverwaltung mit ihrem Finanzvermögen, also den flüssigen Mitteln, ein Schulhaus baut, wird das Schulhaus zum Verwaltungsvermögen der Gemeinde. Verwaltungsvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, wie z.B. Schulen, Rathäuser oder Straßen.