Sind satzungsmäßige Rücklagen Bestandteil der Gewinnrücklagen und werden auf der Passiva bilanziert?

Antwort

Ja, satzungsmäßige Rücklagen sind Bestandteil der Gewinnrücklagen und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Gewinnrücklagen umfassen verschiedene Arten von Rücklagen, darunter gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Sie sind Teil des Eigenkapitals und werden in der Bilanz unter dem Posten "Eigenkapital" aufgeführt.

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