Erhöht eine Sacheinlage den Gewinn des Einnahmeüberschussrechners im Jahr der Einlage?

Antwort

Nein, eine Sacheinlage erhöht den Gewinn des Einnahmeüberschussrechners (EÜR) im Jahr der Einlage nicht direkt. Bei der EÜR werden nur tatsächliche Einnahmen und Ausgaben erfasst. Eine Sacheinlage stellt jedoch keine Einnahme im Sinne von Geldzufluss dar, sondern eine Einlage in das Betriebsvermögen. Sie wird in der Regel als Aktivposten in der Bilanz erfasst, wenn eine Bilanzierungspflicht besteht, aber sie beeinflusst nicht den Gewinn oder Verlust in der EÜR.

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