Sachbezüge werden beim beitragspflichtigen Arbeitsentgelt angchnet, weil sie als Teil der Vergütung für die Arbeitsleistung gelten. Sie stellen einen geldwerten Vorteil dar, der den Arbeitnehmern zusätzlich zum Barlohn gewährt wird. Um eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zu gewährleisten, müssen auch diese geldwerten Vorteile berücksichtigt werden. Dies stellt sicher, dass die Beiträge zur Sozialversicherung fair und entsprechend dem tatsächlichen Wert der gesamten Vergütung berechnet werden.