Wenn ein Ehepaar jeweils ein eigenes Konto hat, bleibt das Geld auf diesen Konten grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers. Das bedeutet: - **Eigentum:** Da... [mehr]
Rückstellungen werden grundsätzlich auf Aufwandskonten gegengebucht. Bei der Bildung einer Rückstellung wird ein Aufwand erfasst, der in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint, und gleichzeitig wird eine Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen. Das typische Buchungsschema lautet: 1. **Bildung der Rückstellung:** - Soll: Aufwandskonto (z.B. "Aufwendungen für Rückstellungen") - Haben: Rückstellungskonto (z.B. "Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten") 2. **Auflösung der Rückstellung:** - Soll: Rückstellungskonto - Haben: Bankkonto oder Verbindlichkeitenkonto (je nach Art der Zahlung) Diese Buchungen stellen sicher, dass die Aufwendungen periodengerecht erfasst werden und die Verbindlichkeiten in der Bilanz korrekt ausgewiesen sind.
Wenn ein Ehepaar jeweils ein eigenes Konto hat, bleibt das Geld auf diesen Konten grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers. Das bedeutet: - **Eigentum:** Da... [mehr]