Werden Rückstellungen nur in der GuV berücksichtigt?

Antwort

Rückstellungen sind tatsächlich Bilanzposten und werden in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie stellen Verpflichtungen dar, die hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts der Inanspruchnahme ungewiss sind. In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Rückstellungen berücksichtigt, indem sie als Aufwand erfasst werden, was den Gewinn mindert. Zusammengefasst: Rückstellungen sind sowohl in der Bilanz als auch in der GuV relevant.

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