Die Reparatur eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes wird in der Regel nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens erfasst, da diese nur die betrieblichen Erträge und Aufwendungen abbildet. Stattdessen könnte die Reparatur in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfasst werden, wenn sie für interne Zwecke zur Kostenkontrolle oder zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit herangezogen wird. Es ist wichtig, die spezifischen Buchhaltungsrichtlinien und -standards zu beachten, die für dein Unternehmen oder deine Branche gelten.