Kann ich Renovierungskosten hälftig ansetzen?

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**Nein – Renovierungskosten kannst du nicht pauschal „hälftig“ ansetzen. Entscheidend ist, *welche* Kosten gemeint sind: Bei selbst genutztem Wohneigentum sind Handwerkerleistungen meist nur anteilig steuerlich begünstigt, bei Vermietung oft vollständig als Werbungskosten oder über Abschreibung, und bei gemeinsamem Eigentum zählt zusätzlich, wer Eigentümer und Rechnungsempfänger ist.** ## Worauf es konkret ankommt „Hälftig ansetzen“ kann drei völlig verschiedene Dinge meinen: 1. **50 % wegen Miteigentum** Wenn euch die Immobilie je zur Hälfte gehört, werden Kosten steuerlich oft auch je zur Hälfte zugerechnet. 2. **Nur ein Teil ist steuerlich begünstigt** Bei selbst bewohnter Immobilie sind nicht die gesamten Renovierungskosten absetzbar, sondern typischerweise nur die **Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten** von Handwerkern, nicht das Material. 3. **Aufteilung bei gemischter Nutzung** Wenn ein Teil vermietet und ein Teil selbst genutzt wird, musst du die Kosten nach Fläche oder Verursachung aufteilen – nicht automatisch 50:50. ## Der entscheidende Unterschied Bei **selbst genutztem Wohnraum** gibt es in der Regel **keinen vollen Kostenabzug**. Steuerlich relevant ist meist nur die Begünstigung für Handwerkerleistungen. Bei **vermieteten Immobilien** sind Renovierungen deutlich günstiger zu behandeln: Erhaltungsaufwand kann oft sofort abziehbar sein, größere Maßnahmen müssen aber unter Umständen verteilt oder als Herstellungskosten behandelt werden. ## Typische Fälle - **Eigentumswohnung selbst bewohnt:** nicht hälftig, sondern nur begünstigte Handwerkerkosten im gesetzlichen Rahmen - **Haus gehört Ehepaar je 50 %:** häufig Zurechnung je 50 %, wenn beide Eigentümer sind - **Eine Wohnung vermietet, eine selbst genutzt:** Kosten müssen sauber aufgeteilt werden - **Nur ein Ehepartner ist Eigentümer:** dann ist eine hälftige Verteilung oft gerade **nicht** richtig ## Praktisch wichtig Die häufigste Fehlannahme ist: „Rechnung halbieren und fertig.“ Genau das ist oft falsch. Entscheidend sind: - Eigentumsverhältnisse - Nutzung der Immobilie - Art der Maßnahme - wer die Rechnung erhalten und bezahlt hat **Kurz gesagt: Eine hälftige Ansetzung ist nur in bestimmten Konstellationen richtig, aber niemals automatisch.**