In welcher Reihenfolge werden die Verpflichtungen einer GbR nach einer Auflösung befriedigt?

Antwort

Bei der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) werden die Verpflichtungen in einer bestimmten Reihenfolge befriedigt. Diese Reihenfolge ist im deutschen Recht geregelt und sieht wie folgt aus: 1. **Gesellschaftsschulden**: Zunächst werden die Verbindlichkeiten der GbR gegenüber Dritten beglichen. Dazu gehören alle Schulden, die die GbR im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangen ist. 2. **Rückzahlung der Einlagen**: Nach Begleichung der Gesellschaftsschulden werden die Einlagen der Gesellschafter zurückgezahlt. Dies umfasst die ursprünglichen Kapitaleinlagen, die die Gesellschafter bei Gründung der GbR eingebracht haben. 3. **Verteilung des verbleibenden Vermögens**: Wenn nach der Rückzahlung der Einlagen noch Vermögen übrig bleibt, wird dieses unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung an der GbR verteilt. Ein Privatdarlehen, das einem Gesellschafter gewährt wurde, wird in der Regel als Gesellschaftsschuld behandelt und fällt somit unter den ersten Punkt. Es wird also vor der Rückzahlung der Einlagen und der Verteilung des verbleibenden Vermögens beglichen. Für detaillierte und spezifische rechtliche Beratung sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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