Rechtsformen von Investitionskrediten mit langfristigen Kreditlaufzeiten

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Es gibt verschiedene Rechtsformen, die für Investitionskredite mit langfristigen Kreditlaufzeiten in Betracht gezogen werden können. Hier sind einige der gängigsten: 1. **Einzelunternehmen**: Eine einfache Rechtsform, bei der der Unternehmer persönlich haftet. 2. **Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)**: Eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter gemeinsam haften. 3. **Offene Handelsgesellschaft (OHG)**: Eine Handelsgesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften. 4. **Kommanditgesellschaft (KG)**: Eine Gesellschaft, bei der es sowohl Komplementäre (unbeschränkt haftend) als auch Kommanditisten (beschränkt haftend) gibt. 5. **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)**: Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. 6. **Aktiengesellschaft (AG)**: Eine Kapitalgesellschaft, deren Eigenkapital in Aktien zerlegt ist und die ebenfalls eine beschränkte Haftung bietet. 7. **Limited (Ltd.)**: Eine britische Unternehmensform, die eine beschränkte Haftung bietet und in Deutschland ebenfalls genutzt werden kann. Diese Rechtsformen können je nach Unternehmensgröße, Haftungsrisiko und Finanzierungsmöglichkeiten gewählt werden.

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