Ja, Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) werden aus abrechnungstechnischen Gründen gebildet und dienen sowohl dem Einblick in die Vermögenslage als auch der periodengerechten Erfolgsermittlung. Sie stellen sicher, dass Aufwendungen und Erträge in der richtigen Abrechnungsperiode erfasst werden, um ein möglichst genaues Bild der finanziellen Lage und der wirtschaftlichen Leistung eines Unternehmens zu vermitteln.