Hier findest du eine ungefähre Berechnung des Nettogehalts für die genannten Bruttolöhne in Nordrhein-Westfalen (NRW), Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig (9 % K... [mehr]
Die Rechnungsabgrenzung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in Nordrhein-Westfalen (NRW) dient dazu, Einnahmen und Ausgaben periodengerecht zuzuordnen. Dies bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Zeitraum erfasst werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden, unabhängig von den tatsächlichen Zahlungsflüssen. Es gibt zwei Hauptarten der Rechnungsabgrenzung: 1. **Aktive Rechnungsabgrenzung**: Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die bereits geleistet wurden, aber erst in der nächsten Periode als Aufwand verbucht werden. Ein Beispiel wäre eine im Dezember gezahlte Miete für Januar. 2. **Passive Rechnungsabgrenzung**: Dies betrifft Einnahmen, die bereits in der aktuellen Periode erfasst werden, aber erst in der nächsten Periode tatsächlich zugeflossen sind. Ein Beispiel wäre eine im Dezember erhaltene Vorauszahlung für eine Dienstleistung, die im Januar erbracht wird. Die korrekte Anwendung der Rechnungsabgrenzung ist wichtig für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der kommunalen Finanzberichte und trägt zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei.
Hier findest du eine ungefähre Berechnung des Nettogehalts für die genannten Bruttolöhne in Nordrhein-Westfalen (NRW), Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig (9 % K... [mehr]