Wie viel Prozent des Bruttolohns werden für die Beiträge zur Sozialversicherung automatisch einbehalten?

Antwort

- **Krankenversicherung:** ca. 14,6% (hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, zzgl. Zusatzbeitrag) - **Pflegeversicherung:** ca. 3,05% (kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich 0,35%) - **Rentenversicherung:** 18,6% (hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen) - **Arbeitslosenversicherung:** 2,4% (hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen) Diese Prozentsätze können je nach individuellen Umständen und Bundesland leicht variieren.

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