Die Berechnung der Invaliditätssumme im Schadensfall erfolgt in der Regel anhand eines ärztlichen Gutachtens, das den Grad der Invalidität in Prozent festlegt. Diese Prozentsätze basieren auf der Schwere und Art der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Hier sind die allgemeinen Schritte zur Berechnung: 1. **Ärztliches Gutachten**: Ein Arzt oder ein medizinischer Sachverständiger bewertet den Grad der Invalidität. Dies geschieht oft anhand von Tabellen oder Leitlinien, die spezifische Prozentsätze für verschiedene Arten von Beeinträchtigungen festlegen. 2. **Versicherungsvertrag**: Der Versicherungsvertrag enthält eine Invaliditätstabelle, die festlegt, wie viel Prozent der Versicherungssumme bei verschiedenen Invaliditätsgraden ausgezahlt werden. Diese Tabelle kann je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren. 3. **Berechnung der Auszahlung**: Die festgestellten Invaliditätsprozente werden auf die vereinbarte Versicherungssumme angewendet. Zum Beispiel, wenn die Versicherungssumme 100.000 Euro beträgt und der Invaliditätsgrad auf 50% festgelegt wird, beträgt die Auszahlung 50.000 Euro. 4. **Progression**: Einige Versicherungsverträge enthalten eine Progressionsklausel, die bei höheren Invaliditätsgraden eine überproportionale Auszahlung vorsieht. Das bedeutet, dass bei einem höheren Invaliditätsgrad ein höherer Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt wird. Beispiel: - Versicherungssumme: 100.000 Euro - Festgestellter Invaliditätsgrad: 30% - Auszahlung: 30% von 100.000 Euro = 30.000 Euro Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Tabellen im eigenen Versicherungsvertrag zu überprüfen, da diese die genaue Berechnung beeinflussen können.