Für Anfragen zu Gehaltsabrechnungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist die zuständige E-Mail-Adresse abhängig vom jeweiligen Bundesland, da es mehrere LBVs in De... [mehr]
Ja, als Privatanleger kannst du dich grundsätzlich an die Börsenaufsicht wenden. In Deutschland ist hierfür in erster Linie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ([www.bafin.de](https://www.bafin.de)). Die BaFin beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Finanzmärkte, Wertpapierhandel und Anlegerschutz. Sie bietet auch ein Verbrauchertelefon und ein Kontaktformular an. Allerdings gibt die BaFin keine individuelle Anlageberatung und greift nicht in private Streitigkeiten zwischen Anlegern und Finanzdienstleistern ein. Bei konkreten Beschwerden über Banken, Broker oder andere Finanzdienstleister kannst du dich aber ebenfalls an die BaFin wenden; sie prüft dann, ob aufsichtsrechtliche Verstöße vorliegen. Für allgemeine Informationen und Hinweise ist die Kontaktaufnahme also möglich und üblich. Bei sehr spezifischen oder individuellen Anlagefragen solltest du dich jedoch an einen unabhängigen Finanzberater wenden.
Für Anfragen zu Gehaltsabrechnungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist die zuständige E-Mail-Adresse abhängig vom jeweiligen Bundesland, da es mehrere LBVs in De... [mehr]