Wer gibt im internen Protokoll der Postbank Informationen wie 'abgewiesen' und 'streitgegenständlich' und wann?

Antwort

Die Informationen wie "abgewiesen" und "streitgegenständlich" im internen Protokoll der Postbank werden in der Regel von den Mitarbeitern der Bank eingetragen, die mit dem jeweiligen Fall oder Vorgang betraut sind. Diese Einträge erfolgen typischerweise im Rahmen der Bearbeitung von Kundenanfragen, Beschwerden oder rechtlichen Auseinandersetzungen. - **"Abgewiesen"**: Diese Information wird eingetragen, wenn eine Anfrage, ein Antrag oder eine Beschwerde des Kunden von der Bank nicht akzeptiert oder zurückgewiesen wurde. Dies kann beispielsweise bei Kredit- oder Kontoanträgen, Reklamationen oder anderen Dienstleistungen der Fall sein. - **"Streitgegenständlich"**: Diese Information wird verwendet, wenn ein bestimmter Vorgang oder eine Angelegenheit Gegenstand eines Rechtsstreits oder einer rechtlichen Auseinandersetzung ist. Dies kann bedeuten, dass der Fall an die Rechtsabteilung weitergeleitet wurde oder dass bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Die Einträge erfolgen in der Regel zeitnah zu den entsprechenden Ereignissen oder Entscheidungen, um eine aktuelle und genaue Dokumentation sicherzustellen.

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