Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für einen Bauarbeiter mit 1 Kind und Lohnsteuerklasse 4?

Antwort

Die Pfändungsfreigrenze richtet sich in Deutschland nicht nach dem Beruf oder der Lohnsteuerklasse, sondern nach dem monatlich Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für das Jahr 2024 gilt laut der aktuellen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO): - **Grundfreibetrag (ohne Unterhaltspflichten):** 1.402,28 € netto monatlich - **Mit einer unterhaltspflichtigen Person (z. B. 1 Kind):** 1.929,99 € netto monatlich Das bedeutet: Bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von **1.929,99 €** ist das Einkommen eines Bauarbeiters mit einem unterhaltspflichtigen Kind unpfändbar. Erst Beträge, die darüber hinausgehen, können teilweise gepfändet werden. Weitere Informationen und die aktuelle Pfändungstabelle findest du z. B. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz: [https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Pfaendungsschutzkonto_Pfaendungstabelle.html](https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Pfaendungsschutzkonto_Pfaendungstabelle.html)

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