Die Höhe der Pension eines Beamten in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Besoldungsgruppe, die Dienstzeit und der Familienstand. Grundsätzlich beträgt die Pension eines Beamten maximal 71,75 % des letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezuges nach 40 Dienstjahren. Die genaue Berechnung erfolgt nach dem Ruhegehaltssatz, der sich aus der Dienstzeit ergibt. Pro Dienstjahr werden 1,79375 % des ruhegehaltfähigen Dienstbezuges angerechnet. Für detaillierte Informationen und individuelle Berechnungen empfiehlt es sich, die entsprechenden Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) zu konsultieren oder sich an die zuständige Versorgungsstelle zu wenden.