Sind Gewinne aus Optionsscheinen auf Gold nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei?

Antwort vom

Nein, Optionsscheine auf Gold sind nach einem Jahr in der Regel **nicht steuerfrei**. Optionsscheine gelten in Deutschland als sogenannte „Finanzinnovationen“ bzw. Termingeschäfte und unterliegen der **Abgeltungsteuer** (§ 20 EStG). Gewinne aus dem Verkauf von Optionsscheinen sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Die frühere Spekulationsfrist von einem Jahr gilt nur noch für bestimmte physische Edelmetalle (z. B. physisches Gold), nicht aber für Wertpapiere wie Optionsscheine. **Fazit:** Gewinne aus Optionsscheinen auf Gold sind auch nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer (aktuell 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Finanztip](https://www.finanztip.de/abgeltungssteuer/).

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