In diesem Fall handelt es sich um eine ordentlicheverwendung (oGA), da die Hauptversammlung beschlossen hat, den Bilanzgewinn an die Aktionäre auszuschütten. Eine ordentliche Gewinnverwendung erfolgt in der Regel im Rahmen der regulären Hauptversammlung und ist Teil der normalen Geschäftstätigkeit einer Aktiengesellschaft. Eine vorzeitige Gewinnverwendung (vGA) würde hingegen bedeuten, dass Gewinne außerhalb der regulären Hauptversammlung oder unter besonderen Umständen ausgeschüttet werden.