Eine offene Selbstfinanzierung bezeichnet die Möglichkeit eines Unternehmens, Gewinne im Unternehmen zu belassen und nicht auszuschütten, um damit zukünftige Investitionen zu finanzieren oder die Eigenkapitalbasis zu stärken. Dies geschieht in der Regel durch die Bildung von Rücklagen aus den erwirtschafteten Gewinnen, anstatt diese an die Aktionäre auszuschütten. Zwei Einschränkungen für Ausschüttungen laut Aktiengesetz sind: 1. **Verbot der Ausschüttung aus Verlusten**: Nach § 30 des Aktiengesetzes dürfen Ausschüttungen nur aus dem Bilanzgewinn erfolgen. Wenn das Unternehmen Verluste erlitten hat, dürfen keine Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet werden, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. 2. **Rücklagenbildung**: Gemäß § 58 des Aktiengesetzes müssen bestimmte Rücklagen gebildet werden, bevor Ausschüttungen an die Aktionäre erfolgen können. Dies bedeutet, dass ein Teil des Gewinns in gesetzliche Rücklagen oder andere Rücklagen eingestellt werden muss, bevor der verbleibende Gewinn an die Aktionäre verteilt werden kann.