Eine Nutzungsvereinbarung für Firmenkreditkarten ist ein Dokument, das die Bedingungen und Richtlinien für die Verwendung von Firmenkreditkarten durch Mitarbeiter festlegt. Hier sind einige wichtige Punkte, die in einer solchen Vereinbarung enthalten sein sollten: 1. **Zweck der Kreditkarte**: Klarstellung, dass die Kreditkarte nur für geschäftliche Ausgaben verwendet werden darf. 2. **Genehmigungsverfahren**: Beschreibung des Prozesses, wie und wann Ausgaben genehmigt werden müssen. 3. **Verantwortlichkeiten des Karteninhabers**: Pflichten des Mitarbeiters, einschließlich der Einreichung von Belegen und der Einhaltung der Unternehmensrichtlinien. 4. **Rückerstattung und Abrechnung**: Verfahren zur Einreichung von Ausgabenberichten und zur Rückerstattung von Ausgaben. 5. **Missbrauch und Konsequenzen**: Definition von Missbrauch und die daraus resultierenden Disziplinarmaßnahmen. 6. **Verlust oder Diebstahl**: Anweisungen, was im Falle eines Verlusts oder Diebstahls der Karte zu tun ist. 7. **Kündigung der Karte**: Bedingungen, unter denen die Karte entzogen werden kann. 8. **Haftung**: Klärung der Haftung des Unternehmens und des Mitarbeiters für unbefugte oder unangemessene Ausgaben. Ein Beispiel für eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen: --- **Nutzungsvereinbarung für Firmenkreditkarten** 1. **Zweck der Kreditkarte**: Die Firmenkreditkarte darf ausschließlich für geschäftliche Ausgaben verwendet werden, die im direkten Zusammenhang mit den Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters stehen. 2. **Genehmigungsverfahren**: Alle Ausgaben müssen vorab von der zuständigen Abteilung genehmigt werden. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Genehmigung schriftlich einzuholen. 3. **Verantwortlichkeiten des Karteninhabers**: Der Karteninhaber muss alle Belege für getätigte Ausgaben aufbewahren und monatlich einen vollständigen Ausgabenbericht einreichen. Die Nutzung der Karte muss den Unternehmensrichtlinien entsprechen. 4. **Rückerstattung und Abrechnung**: Ausgabenberichte sind bis zum 5. des Folgemonats einzureichen. Rückerstattungen werden nach Prüfung der Berichte durch die Buchhaltungsabteilung vorgenommen. 5. **Missbrauch und Konsequenzen**: Jeglicher Missbrauch der Firmenkreditkarte, einschließlich privater Ausgaben, führt zu Disziplinarmaßnahmen hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. . **Verlust oder Diebstahl**: Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls der Karte ist dies unverzüglich derhaltungsabteilung und der ausstellenden Bank zu melden. 7. **Kündigung der Karte**: Die Firmenkreditkarte kann jederzeit vom Unternehmen zurückgefordert werden, insbesondere bei Missbrauch oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 8. **Haft**: Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für unbefugte oder unangemessene Ausgaben. Der Mitarbeiter haftet persönlich für alle nicht genehmigten Ausgaben. --- Vereinbarung sollte von beiden Parteien, dem Unternehmen und dem Mitarbeiter, unterzeichnet werden, um die Bedingungen offiziell zu bestätigen.