Nicht entnommene Gewinne wirken sich auf das Gesellschafter-Verrechnungskonto aus, indem sie das Eigenkapital des Gesellschafters erhöhen. Diese Gewinne werden im Unternehmen einbehalten und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet. Dadurch steigt der Saldo des Verrechnungskontos, da die nicht entnommenen Gewinne als eine Art Forderung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft betrachtet werden. Im Falle einer späteren Ausschüttung oder Entnahme dieser Gewinne wird der Betrag vom Verrechnungskonto abgezogen. Es ist wichtig, die steuerlichen Implikationen und die vertraglichen Regelungen im Gesellschaftervertrag zu beachten, da diese die Behandlung der nicht entnommenen Gewinne beeinflussen können.