Wie rechne ich den Nachlass bei Mängeln auf den Warenwert mit USt?

Antwort

Ja, hier ist eine Beispielrechnung für den beschriebenen Fall: 1. Ursprünglicher Nettopreis: 15.000 € 2. Nachlass von 50%: 15.000 € * 0.50 = 7.500 € 3. Neuer Nettopreis nach Nachlass: 15.000 € - 7.500 € = 7.500 € 4. Umsatzsteuer (19% von 7.500 €): 7.500 € * 0.19 = 1.425 € 5. Gesamtbetrag nach Nachlass und inkl. Umsatzsteuer: 7.500 € + 1.425 € = 8.925 € Der zu zahlende Betrag nach Berücksichtigung des Nachlasses und der Umsatzsteuer beträgt also 8.925 €.

Kategorie: Finanzen Tags: Nachlass Mängel USt
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