Wer ruft Lohnsteuerabzugsmerkmale ab und wie?

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Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden von den Arbeitgebern abgerufen. Diese Merkmale umfassen Informationen wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmale, die für die Berechnung der Lohnsteuer relevant sind. Der Abruf erfolgt über das elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale), das von den Finanzbehörden bereitgestellt wird. Arbeitgeber müssen sich dafür bei der Finanzverwaltung registrieren und können dann die Daten ihrer Mitarbeiter elektronisch abrufen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert, sodass Änderungen, wie z.B. ein Wechsel der Steuerklasse, automatisch berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [ELStAM](https://www.elster.de/eportal/infoseite/elstam).

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