Kostenrichtwerte beim FAG in Bayern beziehen sich auf das **Finanzausgleichsgesetz (FAG)** des Freistaats Bayern. Sie spielen insbesondere bei der Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen (z. B. Schulen, Kindergärten, Rathäuser) eine wichtige Rolle. **Was sind Kostenrichtwerte?** Kostenrichtwerte sind pauschale Beträge, die pro Quadratmeter Nutzfläche (oder pro Platz, z. B. bei Kindertagesstätten) festgelegt werden. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der staatlichen Förderung kommunaler Bauprojekte. Das bedeutet: Die tatsächlichen Baukosten werden mit diesen Richtwerten verglichen, und die Förderung orientiert sich in der Regel an den niedrigeren der beiden Werte. **Warum gibt es Kostenrichtwerte?** Sie sollen eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für die Förderung schaffen und verhindern, dass überhöhte Baukosten zu einer höheren Förderung führen. **Wer legt die Kostenrichtwerte fest?** In Bayern werden die Kostenrichtwerte regelmäßig vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht und an die Baupreisentwicklung angepasst. **Beispiel:** Für eine Grundschule kann der Kostenrichtwert z. B. 2.500 €/m² betragen (Stand und Werte variieren je nach Jahr und Bauart). Wenn die tatsächlichen Baukosten darunter liegen, wird dieser niedrigere Wert für die Förderung herangezogen. **Weitere Informationen:** Aktuelle Kostenrichtwerte und weitere Details findest du auf der Seite des [Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr](https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/foerderung/index.php). **Zusammengefasst:** Kostenrichtwerte beim FAG in Bayern sind pauschale Beträge, die als Bemessungsgrundlage für die staatliche Förderung kommunaler Bauprojekte dienen. Sie sorgen für Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe von Fördermitteln.