Hier sind 20 Claims deutscher und österreichischer Banken mit regionalem Bezug (Stand: 2024, teils aus Werbekampagnen, Websites oder offiziellen Slogans): 1. Sparkasse: „Wenn’s um Ge... [mehr]
In Deutschland melden Banken den Finanzbehörden nicht automatisch und regelmäßig den aktuellen Kontostand ihrer Kunden. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Banken Informationen an die Finanzbehörden weitergeben müssen: 1. **Kontenabrufverfahren:** Die Finanzbehörden können im Rahmen des sogenannten Kontenabrufverfahrens (§ 24c KWG, § 93 Abs. 7 AO) bei Bedarf Informationen über bestehende Konten und Depots (z. B. Name, Geburtsdatum, Kontonummer) abrufen. Dabei werden jedoch keine Kontostände oder Umsätze übermittelt, sondern nur, dass ein Konto existiert. 2. **Verdacht auf Steuerhinterziehung:** Bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung oder im Rahmen einer Steuerprüfung können die Finanzbehörden gezielt Auskünfte über Kontostände und Kontobewegungen anfordern. In diesem Fall ist die Bank verpflichtet, entsprechende Informationen zu liefern. 3. **Zinsmeldungen:** Banken melden Kapitalerträge (z. B. Zinsen) im Rahmen der Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt, nicht aber den Kontostand. 4. **Automatischer Informationsaustausch (AIA):** Bei Auslandskonten kann es im Rahmen internationaler Abkommen (z. B. CRS – Common Reporting Standard) zu einem automatischen Austausch von Kontoinformationen zwischen Staaten kommen. Auch hier werden Kontostände gemeldet, aber nur bei Konten im Ausland. **Fazit:** Der Kontostand wird in Deutschland nicht automatisch und regelmäßig an die Finanzbehörden gemeldet. Nur in bestimmten Fällen (z. B. auf Anfrage oder bei Verdacht) erhalten die Behörden diese Informationen. Weitere Details findest du z. B. beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kontenabrufverfahren/kontenabrufverfahren_node.html).
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