Ja, ein Kleinunternehmen kann Verluste steuerlich geltend machen, auch wenn es vorübergehend ruht. Die Verluste können im Rahmen der Einkommensteuererklärung Unternehmers angesetzt werden. Es ist jedoch wichtig, dass das Unternehmen weiterhin als existent gilt und nicht vollständig abgemeldet wird. Die genauen steuerlichen Regelungen und Möglichkeiten zurverrechnung können je nach Land und spezifischer Situation variieren. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.