Wenn eine Versicherungsgesellschaft in Luxemburg insolvent wird, ist der Schutz der Versicherten durch das luxemburgische Recht und spezielle Sicherungseinrichtungen geregelt. Die wichtigsten Schritte... [mehr]
Ja, ein Kleinunternehmen kann Verluste steuerlich geltend machen, auch wenn es vorübergehend ruht. Die Verluste können im Rahmen der Einkommensteuererklärung Unternehmers angesetzt werden. Es ist jedoch wichtig, dass das Unternehmen weiterhin als existent gilt und nicht vollständig abgemeldet wird. Die genauen steuerlichen Regelungen und Möglichkeiten zurverrechnung können je nach Land und spezifischer Situation variieren. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wenn eine Versicherungsgesellschaft in Luxemburg insolvent wird, ist der Schutz der Versicherten durch das luxemburgische Recht und spezielle Sicherungseinrichtungen geregelt. Die wichtigsten Schritte... [mehr]