Wo muss eine kleine GmbH ihre Bilanz veröffentlichen?

Antwort

Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das Portal des Bundesanzeigers: [https://www.bundesanzeiger.de/](https://www.bundesanzeiger.de/) Kleine GmbHs müssen dabei nur eine verkürzte Bilanz und einen Anhang veröffentlichen, keinen Lagebericht. Die Offenlegung muss spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erfolgen.

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