In der Schweiz sind Kinderzulagen, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Krankentaggeldversicherung (KTG) gezahlt werden, in der Regel nicht steuerpflichtig. Sie gelten als Sozialleistungen und sind daher von der Einkommenssteuer befreit. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und Ausnahmen zu beachten, die je nach Kanton variieren können. Für eine genaue Auskunft empfiehlt es sich, die zuständige Steuerbehörde oder einen Steuerberater zu konsultieren.